Baugrundverbesserung in Rostock: Bemessung und Herstellung von Nassmörtelsäulen. Ausführung von August bis September 2026. Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A, Angebotsfrist bis 26.06.2026.
Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
SBL Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Rostock
Wallstraße 2
18055 Rostock
DE-18147 Rostock
26.06.2026
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name SBL Rostock, die Bundesrepublik Deutschland vertretend Straße Wallstr. 2 PLZ, Ort 18055 Rostock Telefon Fax E-Mail zvs@fm.sbl-mv.de Internet www.vergabe.rib.de
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 26A0109R
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform
d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen Planung und Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung Rostock
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Baugrundverbesserung Bemessung der Baugrundverbesserun und Herstellung von Nassmörtelsäulen
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) nein
i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 03.08.2026 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 30.09.2026
j) Nebenangebote nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/596306
o) Ablauf der Angebotsfrist am 26.06.2026 um 23:59 Uhr
Ablauf der Bindefrist am 24.07.2026
p) Adresse für elektronische Angebote www.vergabe.rib.de Anschrift für schriftliche Angebote
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch
r) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
s) Eröffnungstermin am 29.06.2026 um 00:00 Uhr Ort Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
t) geforderte Sicherheiten s. Vergabeunterlagen
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunter- nehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich siehe Vergabeunterlagen (Formblatt 124)
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Abt.IV-Staatshochbau und Liegenschaften Referatsgruppe 42 – Bundesbau Schloßstraße 9-11 19053 Schwerin