Die VGF Frankfurt sucht einen Dienstleister für SiGeKo-Leistungen (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination) im Rahmen einer zweijährigen Rahmenvereinbarung (Juli 2026 bis Juli 2028) in Frankfurt am Main.
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) Vergabestelle
Kurt-Schumacher-Straße 8
60311 Frankfurt am Main
DE-60311 Frankfurt am Main
24.06.2026
Öffentliche Ausschreibung (Liefer- / Dienstleistung)
HAD-Referenz-Nr.: 26/2150
Vergabenummer/Aktenzeichen: VGF 144/26.
1. Auftraggeber (Vergabestelle) / Zuschlagserteilung:
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
Kurt-Schumacher-Str. 8
60311 Frankfurt am Main
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 6921323300
E-Mail: vergabestelle@vgf-ffm.de
digitale Adresse (URL): https://www.vgf-ffm.de/
2. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO.
3. Form, in der Angebote einzureichen sind: elektronisch, in Textform
4. 5. Bezeichnung des Auftrags: RV SiGeKo-Leistungen
Vergabenummer/Aktenzeichen: VGF 144/26
Art des Auftrags: Dienstleistung
Art und Umfang der Leistung: SiGeKo Leistungen als Rahmenvereinbarung über zwei Jahre
Produktschlüssel (CPV): 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ort der Leistung: 60311 Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt.
6. Unterteilung in Lose: nein.
7. Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen.
8. Ausführungsfrist:
Beginn: 20.07.2026
Ende: 19.07.2028.
9. Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/da471aca-9e7e-4049-9d64-117c3c992e91
Erteilung weiterer Auskünfte: siehe unter 1.
10. Frist für den Eingang der Angebote: 24.06.2026 10:00 Uhr
Bindefrist: 24.07.2026.
12. Zahlungsbedingungen: Zahlungsbedingung: Skonto zugelassen, Zahlbarmachung innerhalb von 14 Tagen, innerhalb von 30 Tagen netto.
Nach UVgO, Besonderen Vertragsbestimmungen HVA L-StB, Weiteren Besonderen Vertragsbestimmungen HVA L-StB, die in den Vergabeunterlagen enthalten sind.
13. Unterlagen zum Nachweis der Eignung: Der Bewerber/Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) gemäß §§ 31 Abs. 1, 33 Abs. 1 UVgO nach. Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben wird. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben.
Zuverlässigkeit im Sinne von § 31 Abs. 1 UVgO in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist. Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz.
Zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der Eignungskriterien kann - soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank (Amtliche Verzeichnisse) für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (HPQR, AVPQ) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen.
Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
14. Zuschlagskriterien: siehe Vergabeunterlagen.
15. Sonstige Informationen: Die Mengenangaben stellen unverbindliche Schätzmengen auf Basis von 2 Jahren dar, die ausschließlich der Auswertung dienen und keinen Anspruch auf Beauftragung begründen (vgl. Ziff. 1.1 der Besonderen Vertragsbedingungen für Rahmenvereinbarungen).
16. Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz:
Abgabe von Verpflichtungserklärungen bezüglich Tariftreue und Mindestentgelt nach HVTG
Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstosses gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: Ja
Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen