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Titel

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Sanierung von Quellwasseranlagen: Landschaftsbau, Brunnenbau und Erdarbeiten

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Vergabestelle

Stadt Jena Vergabestelle
Am Anger 15
07743 Jena

Ausführungsort

DE-07743 Jena

Frist

05.05.2026

Beschreibung

a) Stadtverwaltung Jena
Am Anger 15
07743 Jena

Telefon: +49 3641 492085
 

E-Mail: mailto:vergabe-jena@jena.de 

 

b) Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
Geschäftszeichen: SPL/0426/BA/01

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

 

d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen

 

e) Ort der Ausführung
Jena, OT Kunitz - Laasan

 

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Sanierung Quellwasseranlagen
- 400 m³ Erdarbeiten Gräben
- 10 m³ Natursteinstützmauer
- Reinigung Brunnenstuben
- Erneuerung Sickerstollen
- 400 m PE 100-RC DN 125
- Ablaufbauwerk, Kontrollschächte
- 10 St. Baumpflanzung
- 100 m² Strauchpflanzung

 

h) Losweise Vergabe
Nein

 

i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung
01.07.2026
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
30.11.2026
Weitere Fristen
Fertigstellungspflege bis Juni 2027

 

j) Nebenangebote
nicht zugelassen

 

k) Mehrere Hauptangebote
nicht zugelassen

 

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=855186
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.

 

o) Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
Ablauf der Angebotsfrist
05.05.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.06.2026

 

p) Angebote sind einzureichen
elektronisch via
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=855186

 

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

 

r) Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen

 

t) Geforderte Sicherheiten
siehe Vergabeunterlagen

 

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
Gemäß VOB und den Besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen

 

v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

 

w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eignungserklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich/ggf. geforderte Eignungsnachweise siehe Vergabeunterlagen
Die maßgeblichen Leistungen müssen mit eigenem Personal ausgeführt worden sein.
Bei Benennung eines Nachunternehmers müssen diese durch den entsprechenden Nachunternehmer ausgeführt worden sein.

 

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
  Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
  Nachprüfstelle (§ 21 VOB/A)
  Thüringer Landesverwaltungsamt
  Jorge-Semprún-Platz 4
  99423 Weimar
  E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
  nachprüE-Mail: fstelle@tlvwa.thueringen.de       Ich habe die Zeilenumbrüche innerhalb der Absätze entfernt und die Aufzählungen untereinander gelistet. Links wurden als ``-Tags formatiert. Wenn du weitere Anpassungen benötigst, lass es mich wissen!

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 202228 vom 23.04.2026