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Titel

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Erstellung eines Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie für den Neubau eines Bahnhaltepunktes in Rosdorf

Vergabeverfahren

Ergänzungsmeldung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Landratsamt Göttingen FD Zentrale Verwaltung Team Zentrale Vergabestelle
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen

Ausführungsort

DE-37083 Göttingen

Frist

28.04.2026

TED Nr.

00258796-2026

Beschreibung

1. Landratsamt Göttingen FD Zentrale Verwaltung Team Zentrale Vergabestelle

Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen

 

E-Mail: vergabe@landkreisgoettingen.de
 

2. Verfahren
 

2.1 Verfahren
Titel: Landkreis Göttingen, Gutachten in Anlehnung an den Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Beschreibung: Für den Neubau einer Verkehrsstation (Bahnhaltepunkt) mit zwei Bahnsteigen in Rosdorf bei Göttingen soll ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie erstellt werden, um die Auswirkungen auf Gewässerkörper auszuarbeiten, darzustellen und zu bewerten.
Kennung des Verfahrens: 8db78913-085c-44c8-8528-e0d334d5144b
Interne Kennung: 2603020
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

 

2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71313440 Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung im Bau
Zusätzliche Einstufung (cpv):
71313410 Risiko- und Gefahrenabschätzung im Bau
71319000 Gutachterische Tätigkeit
71326000 Nebendienstleistungen im Bauwesen
71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
71335000 Technische Studien
71353100 Hydrografische Untersuchungen

 

2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der künftige Haltepunkt der Schienenstrecke zwischen Eichenberg und Göttingen befindet sich in südöstlicher Randlage zur Wohnbebauung des Kernortes Rosdorf in der Gemeinde Rosdorf. Die geplante Verkehrsstation wird zukünftig zwischen Bahn-km 242,517 und Bahn-km 242,742 der Strecke 3600 (Göttingen-Friedland) liegen. Die Außenbahnsteige mit einer baulichen Länge von 225 Meter und einer Mindestbreite von 2,75 m in Abhängigkeit des Pflastermaßes werden über geneigte Bahnsteige an den BÜ Rosdorf angebunden. Die Strecke 3600 gehört zum konventionellen transeuropäischen Netz (TEN konv). Ein Übersichtslageplan des Stands der Planung von Dezember 2025 ist beigefügt (siehe Anlage 7). Ein aktueller Stand wird bei ggf. zwischenzeitlichen Änderungen nach Zuschlagserteilung übermittelt.

 

2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen:
#Bekanntmachungs-ID: CXTWYYDYT7J9MPMY#
Mehrere Hauptangebote müssen als solche gekennzeichnet und als weiteres Hauptangebot separat auf der Vergabeplattform hochgeladen werden. Diesen sind alle in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen/ Nachweise beizufügen. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen beim Auftraggeber elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden. Elektronische Dateien in den Formaten *.off und *.ink können nicht geöffnet werden. Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert. Bitte senden Sie elektronische Rechnungen im pdf-Format an folgende Mailadresse: E-Mail: rechnung_60@landkreisgoettingen.de. Die Angebote müssen über das Bietertool der Vergabeplattform eingereicht werden. Angebote, die über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes oder als einfache E-Mail an die Vergabestelle eingereicht werden, werden von der Angebotswertung ausgeschlossen. Hinweis: Die Angebotsabgabe kann über die lokal installierte Version des Bietertool oder über die webbasierte Version erfolgen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

 

2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:

1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)

2. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen)

3. § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:

1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen)

2. § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:

1. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)

2. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Betrug:

1. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug)

2. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug) Korruption:

1. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)

2. §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)

3. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)

4. § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung)

5. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung) Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:

1. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:

1. Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.

2. Die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:

1. Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.

2. Die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:

1. Das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:

1. Das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:

1. Das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zahlungsunfähigkeit:

1. Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:

1. Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:

1. Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:

1. Ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:

1. Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:

1. Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:

1. Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.     

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 202025 vom 20.04.2026