Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Stadt Werl Zentrale Vergabestelle
Hedwig-Dransfeld-Straße 23
59457 Werl
DE-59457 Werl
11.02.2025
a) Wallfahrtsstadt Werl - Der Bürgermeister
Hedwig-Dransfeld-Str. 23
DE-59457 Werl
+49 2922800-1014
+49 2922800-1099
Mailadresse: zentralevergabestelle@werl.de
Internet: www.werl.de
b) Zuschlag erteilende Stelle: die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Internet: www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRBLC0E Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
c) Bereitstellung der Vergabeunterlagen: Elektronisch über diese Vergabeplattform: Internet: www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRBLC0E/documents
d) Art und Umfang der Leistung: Die Wallfahrtsstadt Werl beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 132 "Elwieden" aufzustellen, um Planungsrecht für ca. 30 Wohnbaugrundstücke am östlichen Rand des Stadtteils Westönnen zu schaffen. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 132 "Elwieden" ist siedlungsgünstig nahe des Siepenbachs gelegen - bei Gewässern handelt es sich generell um einen wichtigen Kristallisationspunkt während der gesamten Ur- und Frühgeschichte, in deren Umgebung bevorzugt gesiedelt wurde. Innerhalb sowie in der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes sind bereits zahlreiche Lesefundstellen bekannt. Dabei handelt es sich um vorgeschichtliche, kaiserzeitliche, mittelalterliche und neuzeitliche Funde. Die siedlungsgünstige Lage und die zahlreichen Lesefunde ließen das Vorhandensein von Siedlungsplätzen und/oder Bestattungsplätzen der genannten Epochen innerhalb des Plangebietes vermuten. Dementsprechend beauflagte die LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe (im Folgenden LWL-AfW) eine Sachverhaltsermittlung durch eine archäologische Fachfirma. Ergebnis der Untersuchung war die Entdeckung eines Siedlungsplatzes (Pfostengruben von Haugrundrissen, Materialentnahmegruben), der vermutlich in die Eisenzeit, also die letzten Jahrhunderte v. Chr. datiert werden kann (vgl. Bericht). Dieses erfüllt die Kriterien gem. § 2 Absatz 5 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NW für ein Bodendenkmal, so dass Gründe des Denkmalschutzes bei der Durchführung der Maßnahme zu berücksichtigen sind. Vor der Bebauung der Fläche muss als Ausgleichsmaßnahme für die Zerstörung des archäologischen Fundareals die Quellensicherung durch eine archäologische Untersuchung und Dokumentation im Bereich der Fundareale gewährleistet sein. Entsprechende Maßnahmen sollen in Absprache mit dem AG von April bis Juni 2025 durchgeführt werden. Die "fachliche Überwachung" entsprechend der gesetzlichen Formulierung in § 22 Absatz 4.4 DSchG NW übernimmt die LWL-Archäologie für Westfalen (LWL-AfW), Außenstelle Olpe. Die Grabungsfunde werden nach § 18 Absatz 1 DSchG mit der Entdeckung Eigentum des Landes. Eine Freigabe von Flächen kann nur nach vollständiger bzw. ausreichender Untersuchung erteilt werden. Die Entscheidung darüber liegt bei der LWL-AfW Olpe. Der tatsächliche Beginn der archäologischen Untersuchungen muss der LWL-AfW Olpe frühestmöglich gemeldet werden. Bauseitige Planänderungen (Verschiebung des Baukörpers, neue Versorgungsleitungen etc.) sind zwischen AG, AN und LWL-AfW abzustimmen. Sie können zu einer Veränderung des Grabungskonzepts oder ggf. einem neuen Genehmigungsverfahren nach sich ziehen. Sie können auch zu Veränderungen des Kostenrahmens führen. Leistungen: 1. Grabunsgenehmigung, Grabungskonzept 2. Grabungsstelleneinrichtung - An- und Abfahrt / Auf- und Abbau der Gerätschaften und Grabungsstellen - Vorhaltung der Grabungsstelleneinrichtung - Baggerarbeiten - An- und Abtransport des Baggers 3. Personal - Grabungsleiter, - Grabungstechniker, - Qualifizierte Grabungsfachkraft, - Grabungshelfer 4. Abschlussbericht/Fundbearbeitung 5. Proben - Dendoroarchäologische / -chronologische Proben - Anthropologische Untersuchung - Voll-/Laboranalyse - Archäozoologische Untersuchung - Pollen- bzw. Makrorestanalyse - Schlämmen von Proben - 14C-Proben
e) Haupterfüllungsort: Wallfahrtsstadt Werl - Der Bürgermeister Hedwig-Dransfeld-Str. 23 59457 Werl Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort Bebauungsplan Nr. 132 Elwieden (östlicher Rand des Stadtteils 59457 Werl-Westönnen)
f) Ausführungsfristen: Bestimmungen über die Ausführungsfrist Die Durchführung der Maßnahme ist für den Zeitraum 01.04.2025 bis 30.05.2025 geplant.
g) Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis
h) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Die erwarteten Befunde werden der Eisenzeit zuzuordnen sein. Die archäologische Maßnahme ist daher von einem Wissenschaftler und einem Grabungstechniker zu leiten, die Erfahrungen mit der Ausgrabung ur- und frühgeschichtlicher Siedlungsplätze in Westfalen nachweisen können. Zudem verfügt die Grabungsleitung über einen fachspezifischen Hochschulabschluss. Mindestens muss die Mannschaft aus einem Wissen-schaftler, einem Grabungstechniker, einem Dokumentator sowie Grabungsarbei-tern nach Bedarf bestehen. Abweichungen sind einvernehmlich mit der LWL-AfW Olpe abzustimmen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Der Auftraggeber behält sich vor, folgenden Nachweis anzufordern: - Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr), Deckungssumme mindestens für Haftpflichtschäden 1.000.000 EUR und für Personenschäden 3.000.000 EUR. Sollte eine Versicherung in der vorgegebenen Höhe nicht bestehen, ist vor einer evtl. Auftragsvergabe ein Nachweis beizubringen, dass die Versicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wurde Sonstige Dem Angebot ist ein vorläufiges Grabungskonzept beizufügen. In diesem vorläufigen Grabungskonzept müssen den Vorgaben der Leistungsbeschreibung entsprechend der vorgesehene Personal- und Technikeinsatz sowie der geplante zeitliche Rahmen dargelegt werden. Weiterhin ist die geplante Grabungsleitung, deren Vertretung sowie die Position des Grabungstechnikers namentlich mit aussagekräftigen Referenzen zu nennen.
i) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 11.02.2025 um 09:00 Uhr
j) Bindefrist des Angebots: 14.03.2025
k) Zusätzliche Angaben: Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellt. Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Eingegangene Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers/ der Fragestellerin über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmenden beantwortet. Die Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil! Hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Bietertool und technischen Problemen rund um das Vergabeverfahren an den Support der Firma cosinex: Internet: support.cosinex.de Tel.: +49 234 298796 0
l) Bekanntmachungs-ID: CXPWYRBLC0E