Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
Schifferstraße 190
47059 Duisburg
DE-47059 Duisburg
03.01.2025
00701293-2024
1. Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
Schifferstraße 190
DE-47059 Duisburg
1.1 Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR E-Mail: p.kallies@wb-duisburg.de Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren Titel: 2024-0645 Rahmenausschreibung SAP IS Waste & Recycling, SAP Core Komponenten sowie Commerce Cloud unterteilt in 2 Lose Beschreibung: Rahmenausschreibung SAP IS Waste & Recycling, SAP Core Komponenten sowie Commerce Cloud unterteilt in 2 Lose Kennung des Verfahrens: 925c6d8b-4be3-461c-8957-de95cd5dbaad Interne Kennung: 2024-0645 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schifferstr. 190 Stadt: Duisburg Postleitzahl: 47059 Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12) Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY11V5RYX6 Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich digitale Angebote über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" zugelassen. Die digitalen Angebote sind ohne händische Unterschrift und Firmenstempel gültig wie auch rechtsverbindlich. Das gilt auch für alle zusammen mit dem Angebot eingereichten Anlagen. Unterschriften sind im gesamten Angebot nicht erforderlich. Auch elektronische oder qualifizierte Signaturen werden nicht gefordert. Die Textform nach § 126b BGB ist ausreichend. Allerdings muss die Person des / der Erklärenden benannt werden. Hierfür sind die Kontaktdaten in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) unter Ziffer 1.2 anzugeben. Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen eine Registrierung des / der Interessent*in auf der Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden nicht erteilt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der laufenden Angebotsphase, Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die Fragesteller*in, sondern für alle zum Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das auskunftsersuchende Unternehmen, ebenso wie die / die Fragesteller*in, aus Datenschutzgründen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt. Auch eventuell notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden Vergabeverfahren werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" bekannt gegeben. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6 Ausschlussgründe Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0001 Titel: SAP IS Waste & Recycling sowie Commerce Cloud Beschreibung: Die Komponente IS Waste & Recycling ist Bestandteil unseres S/4 HANA Systems. Es gibt regelmäßig neue Anforderungen in diesem Umfeld. Dies betrifft einerseits Digitalisierungsprojekte z. B. mit dem Ziel, mobile Lösungen zu implementieren bzw. bestehende mobile Lösungen zu erweitern, andererseits Projekte, um die Benutzerfreundlichkeit, z.B. durch Nutzbarmachung bzw. Entwicklung von Fiori Features, zu erhöhen. Die SAP Commerce Cloud wird als Plattform zum Betrieb unseres Kundenportals sowie unseres Webshops genutzt. Die dortigen Entwicklungen beruhen auf der JavaSkript-basierten Composable Storefront. Es bestehen Schnittstellen zum SAP Back-end. Darüber hinaus basiert auch die Webseite der WBD auf der Commerce Cloud Infrastruktur. Interne Kennung: 1
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schifferstr. 190 Stadt: Duisburg Postleitzahl: 47059 Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12) Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/05/2025 Enddatum der Laufzeit: 30/04/2029
5.1.4 Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des Bieters zum Gesamtumsatz des Generalunternehmens (mindestens 5 Mio. EUR pro Jahr, bei Bietergemeinschaften 5 Mio. EUR pro Jahr kumulativ) sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung des Bieters zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /- in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss (siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) 4. Eigenerklärung zu § 20 MiLoG (Mindestlohngesetz) - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core- Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F10 (oder Präqualifikation oder EEE*) 5. Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation des / der Bieter*in oder des Mitglieds der Bieter*innengemeinschaft und im Fall der Inanspruchnahme des / der Eignungsverleiher*in oder Unterauftragnehmer*in - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F12 6. Nur auf besondere Anforderung des / der AG ist darüber hinaus kurzfristig eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank des / der Bieters /-in einzureichen. Der AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", enthaltenen Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der "2.0_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Die Formblätter F1 (Referenzliste), F13 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) und F14 (Selbstreinigung) hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung und die neue Erklärung zur EU- Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1, F13 und F14 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F5 (Teil 1 von 2) 2. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F5 (Teil 2 von 2) 3. Eigenerklärung des Bieters zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 4. Erklärung zu Registereintragungen des / der Bieter*in oder des Mitglieds der Bieter*innengemeinschaft und im Fall der Inanspruchnahme des / der Eignungsverleiher*in oder Unterauftragnehmer*in - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*) 5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der EU-Verordnung 2022/576 des Europäischen Rates vom 8. April 2022 - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F13 6. Erklärung de*r Bieters /-in zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung) - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F14 7. Nachweis eines SAP-Partnerstatus oder eines höherwertigen bzw. gleichwertigen Nachweises, beiBieter*innengemeinschaften mind. durch einen der beteiligten Bieter 8.Nachweis einer SAP S/4HANA Zertifizierung oder Nachweis einer höherrangigen oder gleichwertigen Eigenschaft, z. B. des Status als SAP-Schulungspartner für SAP S/4HANA, bei Bieter*innengemeinschaften mind. durch einen der beteiligten Bieter 9. Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieter*in / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieter*in / BG erteilen. Der AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", enthaltenen Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der "2.0_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Die Formblätter F1 (Referenzliste), F13 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) und F14 (Selbstreinigung) hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung und die neue Erklärung zur EU- Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1, F13 und F14 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des Bieters, bei Bietergemeinschaften mindestens eines Bieters für jedes Los, zu den wesentlichen in den letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber, mit Ansprechpartner und Telefonnummer (Referenzliste) - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core- Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*) NUR FÜR LOS 1 GELTEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE MINDESTANFORDERUNGEN: Mindestanforderungen an das Leistungsfeld SAP Waste & Recycling Management (Bestandteil zu Los 1): - Zwei Referenzen über abgeschlossene Projekte mit öffentlichen Auftraggebern - Zwei Referenzen zu einem abgeschlossenen SAP-IS-Waste Komponente-Projekt mit einem Auftragswert von insgesamt mindestens 100.000,00 Euro Mindestanforderungen an das Leistungsfeld SAP Commerce Cloud (Bestandteil zu Los 1): - Zwei Referenzen über abgeschlossene Projekte mit öffentlichen Auftraggebern - Eine Referenz zu einem abgeschlossenen Portal-Frontend-Projekt 2. Eigenerklärung des Bieters zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*) Der AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", enthaltenen Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der "2.0_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Die Formblätter F1 (Referenzliste), F13 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) und F14 (Selbstreinigung) hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung und die neue Erklärung zur EU- Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1, F13 und F14 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/12/2024 23:59:00 (UTC+1) Internetadresse der Auftragsunterlagen: Internet: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY11V5RYX6/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: Internet: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY11V5RYX6
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY11V5RYX6 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 03/01/2025 10:00:00 (UTC+1) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der / Die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht zulässig ist. Der / Die AG wird im Fall der Nachforderung von Unterlagen grundsätzlich eine Frist zur Nachreichung von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage) setzen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG. Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Angebote, zu denen wesentliche Preisangaben oder bewertungsrelevante Unterlagen bzw. Erklärungen fehlen, werden aufgrund des bestehenden Nachforderungsverbotes von vornherein nach § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV ausgeschlossen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 03/01/2025 10:00:00 (UTC+1) Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftrag ist unter strikter Einhaltung des geltenden Mindestlohngesetzes auszuführen. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 5.1 Los: LOT-0002 Titel: SAP Core Komponenten Beschreibung: Das Haupt-SAP System der WBD ist bereits auf S/4 HANA umgestellt worden. Dabei befinden sich aktuell im Wesentlichen SAP-GUI Transaktionen im Einsatz. Fiori Anwendungen gibt es nur rudimentär. Bei den Wirtschaftsbetrieben genutzte SAP Core Komponenten sind die Module der Finanzbuchhaltung (FI-GL, FI-AA, FI-AR und FI-AP), des Controllings und der Logistik (MM, SD). Eine PM Umgebung findet sich im Rahmen eines Spezialprojektes im Aufbau. Es soll auch geprüft werden in wieweit PS zukünftig eine Rolle spielen kann. Aktuell wird rudimentär auch IM für die Budgetierung verwendet, wobei dieses Modul entweder ausgebaut oder abgelöst werden soll. Seit neuestem kommt eine besondere Relevanz für eine neue Sparte hinzu, das Modul RE-FX für das Immobilienmanagement im einer dazugehörigen Spezialkomponente BK01. Außerdem ist Absicht zu prüfen, in wieweit Fiori Anwendungen im Core SAP Umfeld Mehrwerte für Kunden und Belegschaft bringen können. Sollte es hier sinnvolle Nutzungsmöglichkeiten geben, sollen diese innerhalb der nächsten vier Jahre identifiziert, projektiert und umgesetzt werden. Interne Kennung: 2
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schifferstr. 190 Stadt: Duisburg Postleitzahl: 47059 Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12) Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/05/2025 Enddatum der Laufzeit: 30/04/2029
5.1.4 Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des Bieters zum Gesamtumsatz des Generalunternehmens (mindestens 5 Mio. EUR pro Jahr, bei Bietergemeinschaften 5 Mio. EUR pro Jahr kumulativ) sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung des Bieters zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /- in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss (siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) 4. Eigenerklärung zu § 20 MiLoG (Mindestlohngesetz) - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core- Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F10 (oder Präqualifikation oder EEE*) 5. Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation des / der Bieter*in oder des Mitglieds der Bieter*innengemeinschaft und im Fall der Inanspruchnahme des / der Eignungsverleiher*in oder Unterauftragnehmer*in - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F12 6. Nur auf besondere Anforderung des / der AG ist darüber hinaus kurzfristig eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank des / der Bieters /-in einzureichen. Der AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", enthaltenen Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der "2.0_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Die Formblätter F1 (Referenzliste), F13 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) und F14 (Selbstreinigung) hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung und die neue Erklärung zur EU- Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1, F13 und F14 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F5 (Teil 1 von 2) 2. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F5 (Teil 2 von 2) 3. Eigenerklärung des Bieters zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 4. Erklärung zu Registereintragungen des / der Bieter*in oder des Mitglieds der Bieter*innengemeinschaft und im Fall der Inanspruchnahme des / der Eignungsverleiher*in oder Unterauftragnehmer*in - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*) 5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der EU-Verordnung 2022/576 des Europäischen Rates vom 8. April 2022 - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F13 6. Erklärung de*r Bieters /-in zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung) - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F14 7. Nachweis eines SAP-Partnerstatus oder eines höherwertigen bzw. gleichwertigen Nachweises, beiBieter*innengemeinschaften mind. durch einen der beteiligten Bieter 8.Nachweis einer SAP S/4HANA Zertifizierung oder Nachweis einer höherrangigen oder gleichwertigen Eigenschaft, z. B. des Status als SAP-Schulungspartner für SAP S/4HANA, bei Bieter*innengemeinschaften mind. durch einen der beteiligten Bieter 9. Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieter*in / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieter*in / BG erteilen. Der AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", enthaltenen Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der "2.0_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Die Formblätter F1 (Referenzliste), F13 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) und F14 (Selbstreinigung) hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung und die neue Erklärung zur EU- Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1, F13 und F14 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des Bieters, bei Bietergemeinschaften mindestens eines Bieters für jedes Los, zu den wesentlichen in den letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber, mit Ansprechpartner und Telefonnummer (Referenzliste) - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core- Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*) NUR FÜR LOS 1 GELTEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE MINDESTANFORDERUNGEN: Mindestanforderungen an das Leistungsfeld SAP Waste & Recycling Management (Bestandteil zu Los 1): - Zwei Referenzen über abgeschlossene Projekte mit öffentlichen Auftraggebern - Zwei Referenzen zu einem abgeschlossenen SAP-IS-Waste Komponente-Projekt mit einem Auftragswert von insgesamt mindestens 100.000,00 Euro Mindestanforderungen an das Leistungsfeld SAP Commerce Cloud (Bestandteil zu Los 1): - Zwei Referenzen über abgeschlossene Projekte mit öffentlichen Auftraggebern - Eine Referenz zu einem abgeschlossenen Portal-Frontend-Projekt 2. Eigenerklärung des Bieters zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*) Der AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", enthaltenen Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der "2.0_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Die Formblätter F1 (Referenzliste), F13 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) und F14 (Selbstreinigung) hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung und die neue Erklärung zur EU- Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1, F13 und F14 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/12/2024 23:59:00 (UTC+1) Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY11V5RYX6/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY11V5RYX6
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: Internet: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY11V5RYX6 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 03/01/2025 10:00:00 (UTC+1) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der / Die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht zulässig ist. Der / Die AG wird im Fall der Nachforderung von Unterlagen grundsätzlich eine Frist zur Nachreichung von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage) setzen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG. Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Angebote, zu denen wesentliche Preisangaben oder bewertungsrelevante Unterlagen bzw. Erklärungen fehlen, werden aufgrund des bestehenden Nachforderungsverbotes von vornherein nach § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV ausgeschlossen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 03/01/2025 10:00:00 (UTC+1) Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftrag ist unter strikter Einhaltung des geltenden Mindestlohngesetzes auszuführen. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung, Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Registrierungsnummer: 5b02e0f6-396e-4aca-b76c-ad569f164fa5 Postanschrift: Schifferstr. 190 Stadt: Duisburg Postleitzahl: 47059 Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12) Land: Deutschland E-Mail: p.kallies@wb-duisburg.de Telefon: +49 2032833469 Fax: +49 2032832883 Rollen dieser Organisation: Beschaffer
8.1 ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Registrierungsnummer: 58c28ac5-4ef4-4476-857c-57d00db203c9 Postanschrift: Schifferstr. 190 Stadt: Duisburg Postleitzahl: 47059 Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12) Land: Deutschland E-Mail: p.kallies@wb-duisburg.de Telefon: +49 2032833469 Fax: +49 2032832883 Rollen dieser Organisation: Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland Registrierungsnummer: 63f54086-9931-4e1d-97b7-e0abf9606b3c Postanschrift: Zeughausstraße 2-10 Stadt: Köln Postleitzahl: 50667 Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23) Land: Deutschland E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Telefon: +49 2211473045 Fax: +49 2211472889 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle Registrierungsnummer: 85f70c55-ed81-4fb7-bb6d-9960b9cf1a25 Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage) Stadt: Duisburg Postleitzahl: 47051 Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12) Land: Deutschland Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510 E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de Telefon: +49 2032833144 Rollen dieser Organisation: Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1 ORG-0005 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 31ee6c00-3d78-48a4-bce6-17c6282ca170 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/11/2024 13:19:16 (UTC+1) Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 701293-2024 ABl. S – Nummer der Ausgabe: 224/2024 Datum der Veröffentlichung: 18/11/2024