Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Stadt Templin Vergabestelle
Prenzlauer Allee 7
17268 Templin
DE-17268 Boitzenburger Land
24.04.2026
a) Stadt Templin
Vergabestelle
Prenzlauer Allee 7
17268 Templin
Telefon: +49 39872030-153
Fax: +49 39872030-104
E-Mail: vergabe@templin.de
URL: www.templin.de
b) Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: - Elektronisch über diese Vergabeplattform: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCPHN9Z
- Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen Bereitstellung der Vergabeunterlagen: - Elektronisch über diese Vergabeplattform: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCPHN9Z/documents
c) Art und Umfang der Leistung
Folgende Planungsleistungen sollen beauftragt werden: - Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß HOAI LPH 4-8
- Fachplanung Tragwerk gemäß HOAI LPH 4-8
- Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß HOAI LPH 4-8
- optional: HOAI LPH 9 (Objektbetreuung und Dokumentation)
- Besondere Leistungen: Baugrunduntersuchung, Wärmeschutznachweis nach GEG, Planung einer dezentralen Schmutzwasseranlage, Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung Haupterfüllungsort
Bezeichnung: Stadt Templin
Postanschrift: Prenzlauer Allee 7
Ort: 17268 Templin
d) Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Ausführungsbeginn: ab 01.06.2026
e) Zuschlagskriterien
Kriterium Gewichtung
Honorar: 40
Konzept inkl. Präsentation: 60
f) Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien:
siehe Aufgabenstellung und Verfahrenshinweise
g) Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
h) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
i) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung der folgenden Bescheinigungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: - Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung der folgenden Bescheinigungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen Technische und berufliche Leistungsfähigkeit PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung der folgenden Bescheinigungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: - 5 Referenzen vergleichbarer Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahren mit folgenden Mindestangaben (Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum)
- Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlichen Beschäftigten und ggf. Angabe des Leitungspersonal
j) Sonstige
Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVerG) findet Anwendung. Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 4.1) nach §§ 123 und 124 GWB und § 31 Abs. 1 UVgO ist mit dem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Wesentliche Zahlungsbedingungen
siehe Vergabeunterlagen sowie § 17 VOL/B Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten
siehe Vergabeunterlagen sowie § 18 VOL/B Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 24.04.2026 um 10:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 25.05.2026 Zusätzliche Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download bereit. Die Bieterkommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens wird ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarkplatzes Brandenburg - auch für Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen geführt. (Hierzu ist der Button Kommunikation zu nutzen.) Bieterfragen sollen möglichst rechtzeitig - ca. 6 Kalendertage vor der Angebotseröffnung - über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Im eigenen Interesse sollten sich Interessenten zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des Unternehmernamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und somit sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform und in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss. Für die Maßnahme wurde eine Förderung entsprechend der Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER vom 12.06.2023 beantragt. Bekanntmachungs-ID: CXP9YCPHN9Z Alle Zeilenumbrüche innerhalb von Absätzen wurden entfernt, und Aufzählungen wurden korrekt untereinander gelistet.